open menu
Qualität & Umwelt

Qualität & Umwelt

  • Qualitätsmanagement
  • Umweltmanagement
  • CE-Kennzeichnung

Qualität

Die Qualitätspolitik bei YAMAICHI ELECTRONICS Deutschland GmbH beruht auf der Zufriedenheit unserer Kunden, die wir durch termingerechte Lieferung von erstklassigen Produkten und Dienstleistungen erreichen wollen. Qualität bedeutet die Anpassung der Eigenschaften unserer Produkte und Dienstleistungen an die Anforderungen und Erwartungen unserer Kunden.

Jeder Mitarbeiter ist im Rahmen seines Verantwortungsbereiches für die Qualität seiner Arbeit verantwortlich und aufgefordert, auf Qualitätsprobleme hinzuweisen und sich aktiv an der Lösung von Problemen zu beteiligen. Wir bemühen uns kontinuierlich um die Verbesserung des betrieblichen Umfeldes, um eine optimale Weiterentwicklung der Mitarbeiter und der betrieblichen Abläufe zu erreichen.

Wir möchten unsere Null-Fehler-Philosophie durch eine transparente Organisation und exakte Prozessbeschreibungen deutlich machen. Qualitätsarbeit in allen Phasen der Auftragsabwicklung – jeder liefert jedem Qualität – ist Voraussetzung für die Lieferung hochwertiger Produkte und Dienstleistungen. Ständige Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter und des Führungsteams trägt zur kontinuierlichen Verbesserung des Qualitätsmanagements bei.

YAMAICHI ELECTRONICS unternimmt stets größtmögliche Anstrengungen, um aktuelle Qualitätsnormen einzuhalten. Dies findet seinen Ausdruck in Qualitätsauszeichnungen und -zertifikaten, die YAMAICHI ELECTRONICS erhalten hat.
 

ISO-Zertifizierung

YAMAICHI ELECTRONICS erhielt durchgehend die ISO9001-Zertifizierung:
Standort München seit 1996
Standort Frankfurt (Oder) seit 2008

Für unsere ausgewählten Fertigungsstandorte von Automotive-Produkten erhielten wir auch die IATF 16949 Qualitätsmanagement-Zertifizierung.
 

Qualitätsmanagementsystem

Zur Sicherung höchster Qualität hat YAMAICHI ELECTRONICS ein Qualitätsmanagementsystem implementiert. Dieses System ist bis in die oberste Führungsetage wirksam, um zu gewährleisten, dass die Qualitätsnormen im gesamten Unternehmen eingehalten werden. Unsere Geschäftsführung überträgt die Qualitätsnormen auf die Mitarbeiter von YAMAICHI ELECTRONICS.

Alle Normen und Richtlinien werden in einem Handbuch kontinuierlich aktuell gehalten, das allen Mitarbeitern von YAMAICHI ELECTRONICS bereitgestellt wird.

Umweltmanagementsystem

Ein aktiver umfassender Managementansatz bedeutet für uns, einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Unser Umweltmanagementsystem soll die Umweltschutzaktivitäten steuern, das Umweltbewusstsein der Mitarbeiter fördern, die rechtliche Sicherheit in Bezug auf Umweltprobleme schaffen und umweltschutztechnische Prozesse absichern. Das Umweltmanagementsystem erfüllt die Anforderungen der Norm DIN EN ISO 14001.


Engagement im Umweltschutz

Wir bei YAMAICHI ELECTRONICS sind davon überzeugt, dass die Bewahrung einer globalen und nachhaltigen Umwelt ein Thema ist, das die Menschheit als Ganzes betrifft. Aus diesem Grunde führen wir unser Unternehmen so, dass wir einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft leisten.


Grundlegende Richtlinien

Getreu unserem Motto „Eine grüne Erde für morgen“ hält sich YAMAICHI ELECTRONICS an die folgenden Richtlinien:

1. Umsetzung von Maßnahmen
YAMAICHI ELECTRONICS will mit der Umsetzung entsprechender Maßnahmen erreichen, dass durch unsere Produkte und Dienstleistungen eine Minimierung des Abfalls, Energieeinsparung und Verringerung möglicher Schäden an der Umwelt erreicht wird.

2. Kontinuierliche Verbesserung und Verhinderung von Umweltschäden
Bei YAMAICHI ELECTRONICS sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung und Gewährleistung der entsprechenden Umsetzung der Abfallverminderung, Schonung von Ressourcen und des Recyclings in Kraft.

3. Einhaltung von Umweltschutzvorschriften
YAMAICHI ELECTRONICS hält die entsprechenden Gesetze und/oder Vorschriften zum Umweltschutz ein, die in den betreffenden Ländern oder Regionen gelten, und erfüllt in Verbindung mit Umweltthemen die Anforderungen von Interessensgruppen und/oder Dritten. YAMAICHI ELECTRONICS verlangt per Vertrag von seinen Zulieferern, Auftragnehmern und Partnern umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Am Standort des Unternehmens tätige Auftragnehmer müssen sich zur Einhaltung unserer Umweltschutzrichtlinie und Umweltschutzmaßnahmen verpflichten.

4. Förderung von Bildungsprogrammen zum Thema Umweltschutz
YAMAICHI ELECTRONICS unterstützt Schulungs- und Bildungsmaßnahmen zum Thema Umweltschutz, um Mitarbeiter anzuhalten, sparsam mit Ressourcen umzugehen, das Abfallaufkommen zu verringern und aktiv an der Bewahrung einer nachhaltigen Umwelt mitzuwirken.

5. Der Konzern YAMAICHI ELECTRONICS macht seine „Umweltschutzrichtlinie“ öffentlich zugänglich.

Die CE-Kennzeichnung sagt aus, dass das Produkt einer oder mehreren Sicherheitsvorschriften der EU genügt und wird an kompletten Produkten oder Geräten angebracht.
Bei unseren Produkten handelt es sich um elektronische Bauelemente, sogenannte Grundbauteile, welche nicht der CE-Kennzeichnungspflicht unterworfen sind. Im Einzelnen die in Betracht kommenden Richtlinien:


Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Die Niederspannungsrichtlinie gilt nach ihrem Artikel 1 für die Sicherheit „elektrischer Betriebsmittel“ sofern die Betriebsspannung innerhalb der Grenzen der Niederspannungsrichtlinie liegt. Der Kommissionsleitfaden zur Richtlinie stellt in seinem § 7 klar, dass Grundbauteile keine elektrischen Betriebsmittel sind und daher auch nicht von der Richtlinie erfasst werden. Die Niederspannungsrichtlinie gilt danach also nicht für Grundbauteile, „deren Sicherheit überwiegend nur im eingebauten Zustand richtig bewertet werden kann und für die eine Risikobewertung nicht vorgenommen werden kann“. Vor diesem Hintergrund ist eine CE-Kennzeichnung elektronischer Bauelemente nach der Niederspannungsrichtlinie nicht möglich.


EMV-Richtlinie 2014/30/EU

Die EMV-Richtlinie regelt laut Artikel 1 die elektromagnetische Verträglichkeit von„Betriebsmitteln“. Gemäß Artikel 3 handelt es sich dabei um „Geräte“ oder „Anlagen“. Eine Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung von einzelnen elektronischen Bauelementen in diesem Sinne ist nach EMV-Richtlinie damit nicht möglich.


Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die Maschinenrichtlinie regelt die Sicherheit vollständiger Maschinen. In zwei Ausnahmen enthält sie auch Regelungen für Maschinenbestandteile: „unvollständige Maschinen“ und „Sicherheitsbauteile“: Als unvollständige Maschinen wird nach Artikel 2, Buchstabe g) „eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet“, bezeichnet. Für ein elektronisches Bauteil trifft das grundsätzlich nicht zu. Sicherheitsbauteile können prinzipiell auch elektronische Bauteile sein. Voraussetzung, um in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie zu fallen, ist jedoch, dass den Bauteilen von ihrem Hersteller eine ausdrückliche Zweckbestimmung zur Erfüllung einer Sicherheitsfunktion nach Maschinenrichtlinie beigegeben wird. Andernfalls ist eine Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung von einzelnen elektronischen Bauelementen nach der Maschinen-Richtlinie nicht möglich.


RoHS-Richtlinie 2011/65/EG

Der Geltungsbereich dieser Richtlinie erstreckt sich zunächst nur auf „Geräte“, nicht aber unmittelbar auf deren Bauteile. Unabhängig davon regelt die RoHS-Richtlinie neben Endgeräten auch deren „Zubehör“ und „Ersatzteile“ unmittelbar. Unter besonderen Umständen könnten elektronische Bauteile in diese beiden Kategorien fallen. Allerdings sieht die RoHS-Richtlinie für Zubehör und Ersatzteile keine CE-Kennzeichnung, sondern ausschließlich nur die Pflicht zur Einhaltung der Stoffverbote vor. Elektronische Bauteile können daher nicht mit der CE-Kennzeichnung nach RoHS-Richtlinie versehen werden.

Keine der genannten Rechtsvorschriften erfasst Grundbauteile.
Eine CE-Kennzeichnung oder Konformitätserklärung ist danach nicht vorgesehen und wäre unzulässig.

Zertifikate